Landkreistag unterstützt die Landkreise bei der Umsetzung des DigitalPaktes Schule

Landkreistag unterstützt die Landkreise bei der Umsetzung des DigitalPaktes Schule

Nachdem Mitte letzten Jahres aus der Presse Gespräche zwischen Bund und Ländern über den DigitalPakt Schule bekannt wurden, hatte der Deutsche Landkreistag gegenüber Bundesbildungsministerin Karliczek und dem Präsidenten der Kultusministerkonferenz, Minister Holter (Thüringen), eine enge Einbindung und die unmittelbare Einbeziehung auch von Einrichtungen der Weiterbildung und der kulturellen Bildung, vor allem der Volkshochschulen und Musikschulen, in die Gespräche gefordert. Daraufhin wurden die kommunalen Spitzenverbände in den weiteren Prozess eingebunden.

Der Landkreistag wurde erstmals im November 2018 von Bildungsstaatssekretär Beckmann über die Grundzüge des DigitalPaktes Schule von Bund und Ländern informiert. Im Rahmen des DigitalPaktes Schule gewährt der Bund den Ländern aufgrund von Art. 104 c Grundgesetz (GG) Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen im Bereich der digitalen kommunalen Bildungsinfrastruktur. Der Bund unterstützt Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) bei ihren Investitionen in die Ausstattung mit IT-Systemen und die Vernetzung von Schulen. Der Bund stellt für den Zeitraum von fünf Jahren 5 Mrd. € zur Verfügung, wobei die Länder einschließlich der Kommunen sowie die Träger der Schulen in freier Trägerschaft sich mit mindestens 10 % am Gesamtvolumen der förderfähigen Kosten eines Landes zu beteiligen haben. Das Gesamtvolumen für Rheinland-Pfalz beträgt 241.733.000 € entsprechend dem Königsteiner Schlüssel. Eine Teilnahme finanzschwacher Kommunen ist durch die Länder zu ermöglichen.

Folgende Investitionen an Schulen sind förderfähig:

1.      Planung, Aufbau und Integration, Umsetzung und Installation einer digitalen Infrastruktur in Schulgebäuden und auf dem Schulgelände als Grundvoraussetzung für die weiteren Investitionen

2.      Einrichtung eines schulischen WLAN

3.      Anzeige und Interaktionsgeräte (z. B. interaktive Tafeln oder Displays)

4.      Digitale Arbeitsgeräte, insbesondere für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung oder die berufsbezogene Ausbildung (Stichwort: MINT)

5.      Mobile Endgeräte außer Smartphone (max. 20 % des Gesamtinvestitionsvolumens für alle allgemeinbildenden Schulen pro Schulträger oder 25.000 € pro Schule)

6.      Planung, Aufbau sowie Inbetriebnahme digitaler Lehr-Lern-Infrastrukturen (z. B. Lernplattformen, pädagogische Kommunikations- und Arbeitsplattformen, Portale, Schulserver oder Cloudangebote)

Anträge können durch den einzelnen Schulträger für seine Schulen, aber auch für mehrere Schulträger gemeinsam gestellt werden.

In diesem Gespräch wurde die Festlegung von Förderkriterien in einer Förderrichtlinie, die mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt werden sollte, angekündigt. Der ursprüngliche Vorschlag für eine Verteilung anhand der Schülerzahl (Betrag von rd. 454 € je Schülerin und Schüler) wurde von Städtetag und Gemeinde- und Städtebund abgelehnt und deren Forderung nach der Zuweisung eines Sockelbetrages von 15.000 € pro Schule (unabhängig von Schulart und -größe) sowie schülerzahlbezogen akzeptiert.

In der Arbeitsgruppensitzung im Juli dieses Jahres wurde der Landkreistag vom Ministerium für Bildung darüber informiert, dass die für Anfang des Jahres zugesagte Förderrichtlinie des Landes zur Umsetzung des DigitalPaktes Schule voraussichtliche Ende Juli 2019 veröffentlicht wird. Den Hinweis der kommunalen Spitzenverbände, dass wohl eine Beteiligung nicht mehr möglich sei, wurde vom Land dahingehend beantwortet, dass die Förderhöhe (Sockelbetrag und Schülerzahl als Parameter) abgesprochen sei. Die „Richtlinie zur Förderung von Investitionen in die digitale kommunale Infrastruktur an Schulen in Rheinland-Pfalz (Umsetzung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024) vom 26.07.2019 enthält folgende wichtige Punkte:

1.      Beim Schulträgerbudget bleibt es beim Sockelbetrag von 15.000 € und damit für einen ergänzenden Betrag von 408,93 € pro Schülerin bzw. Schüler; maßgeblich ist die Schülerzahl des Schuljahres 2018/2019.

2.      Anträge zur Nutzung des Budgets müssen spätestens bis zum 16.05.2022 gestellt werden. Dies dient der Kontrolle des Mittelabflusses und soll sicherstellen, dass die für Rheinland-Pfalz vorgesehenen Mittel auch tatsächlich hier eingesetzt werden.

3.      Für die Antragstellung ist eine Bestandsaufnahme zu den Fördergegenständen und zur genutzten sowie verfügbaren Bandbreite erforderlich. Dies sind sicher vorbereitende Maßnahmen, mit denen bereits begonnen werden kann.

4.      Ebenfalls erforderlich ist ein Medienentwicklungskonzept. Grundlage ist ein Medienbildungskonzept der Schule und dann eine entsprechende Planung des Schulträgers über die Zurverfügungstellung der erforderlichen Mittel. Hierzu führte der Landkreistag eine Informationsveranstaltung durch, auf der sich die Schulträger austauschen konnten; die aufgeworfenen Fragen werden derzeit mit dem Ministerium für Bildung erörtert.

5.      Die Abwicklung des DigitalPaktes Schule wird über die ISB Rheinland-Pfalz erfolgen.

Gravierend ist nach Einschätzung des Landkreistages die unter Ziff. 7.2 e vorgesehene Bestätigung als Antragsvoraussetzung. Unter Ziff. 7.2 e ist als Antragsvoraussetzung eine Bestätigung „über ein auf die Ziele der Investitionsmaßnahme abgestimmtes Konzept des Antragstellers über die Sicherstellung von Betrieb, Wartung und IT-Support“ abzugeben. Vor dem Hintergrund des mit EPoS-Schreiben vom Mai dieses Jahres an die Schulen gegangenen Hinweises, dass diese das Budget zur IT-Betreuung erhalten und darüber entscheiden, wie sie es abwickeln, scheint es uns derzeit nicht empfehlenswert, dass die Schulträger eine entsprechende Erklärung gegenüber der ISB bei Antragstellung abgeben. Auch wenn nunmehr mit dem Land vereinbart wurde, dass eine Lösung der vom Land initiierten System- und Anwendungsbetreuung der Schulen aus einer Hand durch den Schulträger bis zum Ende dieses Jahres erreicht werden soll, macht dieser Punkt eine höhere Dringlichkeit zwingend. Wir haben daher als Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände noch einmal das Ministerium für Bildung angeschrieben und auf diesen aus unserer Sicht nicht akzeptablen Umstand der Förderrichtlinie hingewiesen.

Das Schreiben hat dazu geführt, dass mit dem Ministerium sehr kurzfristig Gespräche geführt wurden, wie sichergestellt wird, dass auch Rheinland-Pfalz die Bundesmittel aus dem DigitalPakt in Anspruch nehmen kann. Hierzu wurde von den Teilnehmenden an dem Gesprach folgende Zusammenfassung vereinbart:

  • Das Land und die rheinland-pfälzischen Kommunen finden eine Lösung für die Anlage 2 zur VV DigitalPakt (gemeinsamer Formulierungsvorschlag) bis Mitte September 2019.
  • Land und Kommunen setzen alles daran, die Bundesmittel aus dem DigitalPakt für Rheinland-Pfalz abzurufen.
  • Land und Kommunen finden bis Ende 2019 eine Gesamtlösung für die System- und Anwendungsbetreuung .Die Fragen zur Vergütung durch das Land und den Leistungen des Schulträgers sowie die Frage der Differenzierung nach Schultypen muss in diesem Zusammenhang geklärt werden, weitere verwandte Themen (edoo.sys RLP etc.) finden ebenfalls Eingang in die Gespräche.
  • Gemeinsames Ziel ist es, zukünftig die Anwendungsbetreuung aus einer Hand unter Berücksichtigung der Belange der einzelnen Schularten, der Schulen und der Schulträger sicherzustellen.

Eine weitere Herausforderung für Schulträger und Schulen ist die Erstellung eines Medienentwicklungsplanes. Das Ministerium hat hierzu berichtet, dass bereits alle Schulen, die an dem Programm „Medienkompetenz macht Schule“ teilnehmen, über ein Konzept verfügen, das den pädagogischen Teil des Medienentwicklungsplanes abbildet. Wir hatten den von der Landeshauptstadt Wiesbaden überlassenen Medienentwicklungsplan unseren Mitgliedern zur Verfügung gestellt, der die Erfassung der Grundstruktur der digitalen Erschließung der eigenen Schulen sowie Umsetzungsstrategien für die Erweiterung des geforderten breitbandigen Zugangs abbildet. Inwieweit dieser Plan als Hilfe zur Erstellung des eigenen Medienentwicklungsplans herangezogen werden kann, wird sich nach den Informationsveranstaltungen des Landes, die ab Mitte September geplant sind, ergeben.

Zwischen Bund und Ländern ist inzwischen klar vereinbart, dass Digitalisierungsmittel zur breitbandigen Erschließung von Schulen nicht genutzt werden können. Hierzu sind die von dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bereitgestellten Mittel zu nutzen. Die Aufgreifschwelle, um eine Förderung für Schulen zu erhalten, wurde deutlich angehoben. Im Kern gilt, dass eine Schule als versorgt anzusehen ist, wenn neben der Schulverwaltung jeder Klasse einer Schule dauerhaft eine Datenversorgungsrate von 30 Mbit/s zur Verfügung stehen kann. Benutzt werden können die Digitalisierungsmittel dagegen für die „innere Erschließung“ durch Schulen mit Breitband. Gleiches gilt für die Ausleuchtung mit WLAN.

Zur weiteren Ausgestaltung des Verfahrens zur Umsetzung des DigitalPaktes Schule einerseits und der Änderung der System- und Anwendungsbetreuung andererseits wurde eine „Arbeitsgruppe Medienentwicklungsplanung“ unter Federführung des Ministeriums für Bildung gegründet, in der Mitarbeiter des Pädagogischen Landesinstituts und die kommunalen Spitzenverbände sowohl durch die Geschäftsstelle als auch durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Schulträger vertreten sind. In dieser wurden u. a. Berechnungen für den Umsetzungsaufwand und ein Verteilungsschlüssel für die DigitalPakt-Mittel erörtert sowie eine Ausstattungsempfehlung für das digitale Klassenzimmer erarbeitet. Der Landkreistag hat seine Gremien eingebunden, da sich die Frage stellt, ob die Empfehlungen zu einer Überforderung der Schulträger führen oder die Praxis bereits weitgehend den Anforderungen des „digitalen Klassenzimmers“ entspricht. Die Orientierungshilfe trifft Aussagen zu folgenden Punkten:

  • Konzeption und Planung von Schulnetzen
  • digitales Klassenzimmer
  •  Infrastruktur des Schulgebäudes und im Klassenraum
  • Anforderungen an geeignete Präsentationseinheiten in Grundschulen und weiterführenden Schulen
  • Digitale Endgeräte für die Schülerinnen und Schüler
  • Ausstattung besonderer Räume.

Der Landkreistag sieht die hierin getroffenen Aussagen in einigen Bereichen kritisch, diese betreffen:

Konzeption und Planung von Schulnetzen
IT-Systemlösungen für Schulen
Infrastruktur im Klassenraum
Digitale Großbilddarstellung
(Interaktive) Displays
Geräte zur drahtlosen Anzeige von Tafeln
Schülereigene mobile Geräte
Stationäre Geräte
Computerraum
Geräte für sonderpädagogischen Förderbedarf und Inklusion
Schulbibliotheken
Lehrerzimmer
Sportstätten

In einem kurzfristig terminierten Gespräch hat das Bildungsministerium signalisiert, die Anmerkungen zu den Punkten „Schülereigene mobile Geräte“, „Lehrerzimmer“ und „Sportstätten“ in den weiteren Beratungen zu berücksichtigen. So wird die Nutzung der eigenen mobilen Geräte durch Schülerinnen und Schüler nicht uneingeschränkt empfohlen, die Empfehlung für die Ausstattung und Anzahl der Lehrerarbeitsplätze entschärft und die Ausstattungsempfehlungen für Sportstätten modifiziert.