Quoten für Land- und Amtsärzte sind richtig für ländliche Regionen
Wer sich verpflichtet, in einer unterversorgten Region von Rheinland-Pfalz Allgemeinärztin oder Allgemeinarzt zu werden, soll künftig bessere Chancen auf einen Medizinstudienplatz haben. Das sieht ein Gesetzentwurf der Landesregierung vor, der letzte Woche in den Landtag eingebracht wurde. Der Landkreistag begrüßt ausdrücklich diese Maßnahme. „Mit der Einführung der ‚Landarztquote‘ nimmt die Landesregierung einen Vorschlag auf, den der Landkreistag mit in die Diskussionen um eine Verbesserung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum eingebracht hatte“, so ´der Vorsitzende des Landkreistages Landrat Günther Schartz, Landkreis Trier-Saarburg.
Der Landkreistag ist in mehreren Arbeitsgruppen vertreten, die sich mit Maßnahmen gegen den drohenden Ärztemangel befassen. „Im Zusammenhang mit den Diskussionen um die ‚Landarztquote‘ haben wir auch den Vorschlag eingebracht, über eine ‚Amtsarztquote‘ nachzudenken“, so Schartz weiter. Der Vorsitzende des Landkreistages begrüßt ausdrücklich, dass die Landesregierung auch diesen Vorschlag aufgegriffen hat und mit einem weiteren Gesetzgebungsverfahren dafür sorgen will, dass es auch für künftige Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst ein spezielles Auswahlverfahren gibt. Drei Medizinstudienplätze pro Semester sollen künftig jungen Leuten vorbehalten sein, die sich verpflichten, nach ihrer Ausbildung im öffentlichen Gesundheitsdienst zu arbeiten. Abschließend erklärt der Vorsitzende des Landkreistages die Bereitschaft des kommunalen Spitzenverbandes der rheinland-pfälzischen Kreise, in den Arbeitsgruppen zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum weiterhin mitzuarbeiten.