Aktionsprogramm des Landes für kommunale Liquiditätskredite ist völlig unzureichend

Nach Angaben des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz liegen die rheinland-pfälzischen kommunalen Gebietskörperschaften bei der Verschuldung mit Krediten zur Liquiditätssicherung bundesweit auf dem zweiten Platz, nach dem Saarland. Kreise, Städte und Gemeinden schieben einen immensen Schuldenberg vor sich her. Daher bedarf es eines kraftvollen, wirksamen und nachhaltigen Entschuldungsprogramms.

Auch der Rechnungshof hat hierzu angemerkt, dass „dies nicht hinreichend ist, da deutlich mehr Kommunen von besonders hohen Schulden betroffen sind und ein kontrollierter Abbau der Schulden mit Liquiditätskrediten erforderlich ist. Dabei wären auch Ortsgemeinden zu berücksichtigen“.

Letztere schließt die Landesregierung von dem genannten Programm vollständig aus! Der Rechnungshof plädiert des Weiteren für ein kontrolliertes Entschuldungsprogramm für Liquiditätskredite und erneuert seinen Vorschlag, dass ein solches Programm von Landesregierung und kommunalen Spitzenverbänden geprüft werden sollte.

Die kommunalen Spitzenverbände fordern erneut die Landesregierung auf, in Gespräche zur Entwicklung eines solchen Entschuldungsprogramms für Liquiditätskredite einzutreten. Das Aktionsprogramm und der Kommunale Entschuldungsfonds (KEF-RP) sind bei Weitem nicht ausreichend, den Schuldenberg von über 6,4 Mrd. Euro abzubauen.

Die hohe Verschuldung der rheinland-pfälzischen Kommunen mit Krediten zur Liquiditätssicherung ist das Ergebnis jahrelanger Unterfinanzierung. Der durchschnittliche kommunale Finanzierungssaldo von 1990 bis 2017 beträgt nach den Angaben des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz in seinem Kommunalbericht 2018 immer noch -292 Mio. Euro. Zum Abbau der kommunalen Liquiditätskredite bedarf es neben dem geforderten Entschuldungsprogramm auch einer verfassungsrechtlich garantierten aufgabenangemessenen Finanzausstattung, die einen echten Abbau der Kredite auch tatsächlich ermöglicht.