Kommunalfinanzen: Land spielt Stadt und ländlichen Raum gegeneinander aus

Probleme sieht das Land aber offenkundig nicht in der Höhe der Gelder im Finanzausgleich, sondern in der Verteilung. Nur so lässt sich erklären, dass Ministerpräsidentin Malu Dreyer am gestrigen Tag im Gespräch mit der Allgemeinen Zeitung erklärte, dass sie hoffe, dass der künftige KFA in der Verteilung zu besseren Ergebnissen komme. Es sei eine Schieflage, wenn zwei Drittel der Kreise in den vergangenen drei Jahren Überschüsse erzielt und Schulden zurückgezahlt hätten, wogegen Städte nicht auf einen grünen Zweig kämen.

„Dies ist ein Schlag in das Gesicht des ländlichen Raums“, so der Vorsitzende des Landkreistages, Landrat Günther Schartz. Die Landesregierung habe sich offenbar dafür entschieden, ihre Politik auf die Bedürfnisse der Oberzentren auszurichten. Dies belege auch das angestrebte Sonderprogramm für die großen Städte des Landes.

Die Ministerpräsidentin verkenne nachfolgendes:

  • Trotz des noch steuerstarken Jahres verfehlten 2019 gleich elf der 24 Landkreise ein positives Finanzierungssaldo.

  • Mindestens neun der 24 Landkreise verfehlen schon aufgrund negativen Eigenkapitals den geforderten Haushaltsausgleich.

  • Die rheinland-pfälzischen Kreise tragen die Hälfte der Kassenkreditbestände aller Kreise in der Bundesrepublik (ca. 1,2 Mrd. €). Die Kassenkredite entsprechen den Überziehungskrediten im privaten Bereich.

  • Die Spitzenpositionen der höchst verschuldeten Landkreisbereiche in Deutschland (Landkreis plus kreisangehörige Gemeinden) werden nach Bertelsmann Stiftung ausschließlich von rheinland-pfälzischen Kommunen belegt.

  • Kläger in den maßgeblichen Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht waren daher stets und nicht zufällig (auch) Landkreise (2012 Landkreis Neuwied, 2020 Landkreis Kaiserslautern).

Das Land müsse sich dazu bekennen, dass sich jede Kommune nach der Neuregelung des KFA besserstelle als zuvor. Alles andere, so Schartz, trage den Erwartungen der Kreise, Städte und Gemeinden an die KFA-Reform sowie im Ergebnis auch dem Koblenzer Richterspruch nicht Rechnung.