Landkreise erstmals seit 2014 wieder defizitär

Ursächlich für das Finanzierungsdefizit der Landkreise sind insbesondere:

  •   die Ausgaben im Zusammenhang mit der Bewältigung des Zuzugs von Flüchtlingen und Kriegsvertriebenen,
  •   der Ausbau der Kindertagesstätten infolge der Gesetzesänderung zum 01.07.2021 und
  •   der Ausbau des ÖPNV.

Vor allem aufgrund der bekannten Entwicklung eines Unternehmens mit Standorten in Mainz und Idar-Obersten hat das Land einen (vorläufigen) Haushaltsüberschuss in Höhe von 1,2 Mrd. € sowie die kommunale Ebene insgesamt einen Überschuss in Höhe von ca. 945 Mio. € erwirtschaftet. Von diesem Sondereffekt profitierten die Landkreise 2022 nicht, sodass die veröffentlichten Zahlen eine tatsächliche Unterfinanzierung offenlegen. Trotz der unbestritten enormen Aufstockung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) geht der Landkreistag zudem davon aus, dass bei unveränderten Rahmenbedingungen die Kreishaushalte auch 2023 bzw. erst recht in den Folgejahren defizitär bleiben; ein Teil der Ursachen wurde eingangs beschrieben.

Der Vorsitzende des Landkreistages, Landrat Achim Schwickert: „Das Land bleibt weiter aufgerufen, dafür Sorge zu tragen, dass die Kreise flächendeckend in die Lage versetzt werden, ihre zahlreichen Aufgaben auch finanziell zu bewältigen.“ Eine teils weitere Erhöhung der Kreisumlage als Lösungsansatz scheide dabei aus, müssten diese doch von den kreisangehörigen Kommunen über höhere Gewerbe- und Grundsteuern gegenfinanziert werden. Viele dieser Kommunen haben aber gerade im Zuge der Finanzausgleichsreform ihre Steuersätze erhöht. Eine weitere Anhebung sei weder den Bürgerinnen und Bürgern, aber auch den ehrenamtlichen Mitgliedern der betroffenen kommunalen Gremien nicht zumutbar.

Abschließend fordert Landrat Achim Schwickert nochmals das Land auf, die Kommunalhaushalte 2023 auch im Fall eines eingeplanten Haushaltsdefizits zügig zu bewilligen. Ihre hohen Ausgaben, so der Landrat, haben die Kommunen nicht zu vertreten, sondern sind auf gesellschaftliche Entwicklungen und höhere, vom Land gewollte Standards zurückzuführen. Demgegenüber schränkt die vorläufige Haushaltsführung die Handlungsfähigkeit und den Handlungsspielraum der Kommunen trotz der aktuellen Krisenlagen über alle Gebühr ein. Nicht zuletzt schadet die damit verbundene Begrenzung der Investitionstätigkeit der mittelständischen Wirtschaft.